BFS Podologie
An der Marktgasse 52 gelegen, ist die BFS Podologie vom Hauptbahnhof Bern in rund 5 Minuten zu Fuss erreichbar.
BFS Podologie | Marktgasse 52 | 3011 Bern
Anrufen: 031 311 01 82

In der Schweiz wird die Podologie (medizinische Fusspflege) generell nicht pauschal über die obligatorische Grundversicherung (OKP/LAMal) abgedeckt. Es gilt Folgendes:
Grundversicherung (OKP/LAMal)
Kostenübernahme nur in speziellen medizinischen Fällen: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für podologische Behandlungen nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere gilt dies bei einem diabetischen Fuss-Syndrom bei Personen mit Diabetes mellitus, die bestimmte Risikofaktoren für Komplikationen am Fuss aufweisen. In solchen Fällen kann bei einer gültigen ärztlichen Verordnung eine begrenzte Anzahl podologischer Sitzungen (z. B. 4–6 pro Kalenderjahr) über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Fussbehandlungen bei gesunden Personen oder ohne medizinische Indikation müssen in der Regel selbst bezahlt werden müssen.
Damit die Grundversicherung in Ausnahmefällen zahlt, ist folgendes nötig:
Viele Zusatzversicherungen übernehmen (je nach Vertrag und Tarif) einen Teil der Kosten für podologische Behandlungen – auch wenn diese nicht über die Grundversicherung gedeckt sind. Der Erstattungsanteil kann stark variieren (z. B. 0 % bis 90 % oder mehr), je nach Versicherer, Tarif und Bedingungen. Die genauen Leistungen sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.