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BFS Podologie | Marktgasse 52 | 3011 Bern

Anrufen: 031 311 01 82

Kostendeckung über Krankenkasse

Kostenübernahme: Wann zahlt die Krankenkasse?

In der Schweiz wird die Podologie (medizinische Fusspflege) generell nicht pauschal über die obligatorische Grundversicherung (OKP/LAMal) abgedeckt. Es gilt Folgendes:

Grundversicherung (OKP/LAMal)

Kostenübernahme nur in speziellen medizinischen Fällen: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für podologische Behandlungen nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere gilt dies bei einem diabetischen Fuss-Syndrom bei Personen mit Diabetes mellitus, die bestimmte Risikofaktoren für Komplikationen am Fuss aufweisen. In solchen Fällen kann bei einer gültigen ärztlichen Verordnung eine begrenzte Anzahl podologischer Sitzungen (z. B. 4–6 pro Kalenderjahr) über die Grundversicherung abgerechnet werden. 

Fussbehandlungen bei gesunden Personen oder ohne medizinische Indikation müssen in der Regel selbst bezahlt werden müssen.

Ärztliche Verordnung / Bedingungen

Damit die Grundversicherung in Ausnahmefällen zahlt, ist folgendes nötig:

  • Eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt (z. B. diabetischer Risikofuss).
  • Die Behandlung muss durch eine qualifizierte Podologin oder einen qualifizierten Podologen erfolgen.
  • Die Verordnung muss in der Regel jedes Jahr neu ausgestellt werden. 

Zusatzversicherung

Viele Zusatzversicherungen übernehmen (je nach Vertrag und Tarif) einen Teil der Kosten für podologische Behandlungen – auch wenn diese nicht über die Grundversicherung gedeckt sind. Der Erstattungsanteil kann stark variieren (z. B. 0 % bis 90 % oder mehr), je nach Versicherer, Tarif und Bedingungen. Die genauen Leistungen sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären. 

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